Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: März 2026
Unser Anspruch
Lokalwerk setzt sich dafür ein, dass diese Website für alle Menschen zugänglich und nutzbar ist – unabhängig von individuellen Einschränkungen oder der verwendeten Technologie. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern.
Technischer Standard
Diese Website orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, sowie an der europäischen Norm EN 301 549, die auch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugrunde liegt.
Umgesetzte Maßnahmen
- Semantisches HTML: Korrekte Verwendung von Überschriften, Landmarks und ARIA-Attributen für eine klare Seitenstruktur.
- Tastatur-Navigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar. Ein „Zum Inhalt springen"-Link ermöglicht das Überspringen der Navigation.
- Farbkontraste: Text- und Hintergrundfarben erfüllen die WCAG-AA-Kontrastanforderungen (mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text).
- Alternativtexte: Alle Bilder verfügen über beschreibende Alternativtexte.
- Reduzierte Bewegung: Animationen werden automatisch deaktiviert, wenn die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" aktiviert ist.
- Responsive Design: Die Website ist auf allen Geräten und Bildschirmgrößen nutzbar. Berührungsziele haben eine Mindestgröße von 48×48 Pixeln.
- Klare Sprache: Inhalte sind in verständlichem Deutsch verfasst und verzichten auf unnötige Fachbegriffe.
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten aktiv daran, bestehende Einschränkungen zu beheben. Sollten Sie auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung dieser Website feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Lokalwerk
E-Mail: anfragen@lokalwerk-automation.de
Telefon: +49 170 964 9443
Wir bemühen uns, Ihr Anliegen innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und eine Lösung bereitzustellen.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Lösung erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. In Nordrhein-Westfalen ist dies die Bezirksregierung, die für die Durchsetzung der Barrierefreiheit zuständig ist.